Benutzerordnung
17. Juli 2009
Bürger-Bücherei-Brambauer e.V.
-Förderverein-
Die „Bürger-Bücherei-Brambauer“ ist eine öffentliche Bücherei und steht allen Bevölkerungsgruppen offen. Zum reibungslosen Ablauf der Bücherei gilt folgende
Benutzerordnung
1. Zum Entleihen von Medien (Bücher, CD´s, CS, DVD´s) ist eine Anmeldung nötig. Hierzu ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Jede Anschriften- oder Namensänderung ist sofort zu melden.
2. Durch Unterschrift auf der Anmeldekarte wird die Benutzerordnung anerkannt. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses eines Erziehungsberechtigen erforderlich.
3. Jede(r) angemeldete Leser(in) erhält einen Leseausweis, der bei jeder Ausleihe oder Rückgabe von Medien unaufgefordert vorzulegen ist.
4. Der Leseausweis bleibt Eigentum der Bücherei und kann jederzeit zurückgefordert werden, besonders bei Missbrauch des Ausweises.
Der Verlust des Leseausweises ist der Bücherei sofort zu melden.
Bei Verlust des Ausweises wird ein Entgelt fällig.
5. Für das Ausleihen der Medien wird ein pauschales Nutzungsentgelt gezahlt.
6. Die Leihfrist beträgt 3 Wochen - auch während der Ferienzeit - Es können bis zu 7 Medien gleichzeitig ausgeliehen werden.
7. Eine persönliche oder telefonische Fristverlängerung von 3 Wochen ist kostenfrei möglich.
8. Werden die Medien nicht fristgemäß zurückgegeben, wird schriftlich gemahnt.
1. Mahnung eine Woche nach Ablauf der Leihfrist
2. Mahnung zwei Wochen nach Ablauf der Leihfrist 3. Mahnung drei Wochen nach Ablauf der Leihfrist (per Einschreiben mit Rückschein)
9. Bleiben die Mahnungen erfolglos, werden die Medien durch einen Mitarbeiter abgeholt. Bei Abholung wird eine gesonderte Kostenerstattung fällig.
Eine Fristverlängerung der Medien während des Mahnverfahrens ist nicht möglich.
10. Nachschlagewerke werden nicht ausgeliehen, können jedoch in der Bücherei eingesehen werden.
11. Die Medien der Bücherei sind sorgfältig zu behandeln. Markierungen oder Notizen sind zu unterlassen, ebenfalls Beschädigungen oder Verschmutzungen.
12. Für beschädigte oder verlorene Medien ist Schadenersatz zu leisten. Die Haftung besteht auch dann, wenn der Schaden durch Missbrauch des Benutzerausweises entstanden ist.
13. Rauchen, Essen und Trinken sowie das Befahren mit Inlinern und Rollern ist in der Bücherei nicht erlaubt. Rücksichtsvolles Verhalten aller Büchereibenutzer wird erwartet. Bei Zuwiderhandlung wird der Aufenthalt in der Bücherei untersagt.
14. Tritt in der Wohnung eines(r) Lesers(in) eine meldepflichtige Krankheit auf, ist dies der Bücherei mitzuteilen. Vor Rückgabe der Medien ist durch den(die) Leser(in) die Desinfizierung der entliehenen Medien durchzuführen.
Wegen der Ansteckungsgefahr ist während der Zeit auf den Besuch der Bücherei zu verzichten.
15. Die Höhe des Entgelts für Nutzung, Mahnung, Ausweisverlust und das Abholen der Medien wird durch die Mitgliederversammlung des Fördervereins festgelegt.