“Spielregeln”
24. Juli 2009
Spielregeln für die Benutzung der Bücherei:
Anmelden:
Wer etwas aus der Bücherei entleihen möchte, meldet sich bei uns an.
Erster Schritt:
Der Personalausweis wird vorgelegt.
Zweiter Schritt:
Die Anmeldekarte wird unterschrieben – bei Kindern und Jugendlichen von einem Erziehungsberechtigen.
Damit sind unsere „Spielregeln“ anerkannt.
Dritter Schritt:
Der Leseausweis wird ausgehändigt. Der Ausweis öffnet den Weg zu den vorhandenen Medien in der Bücherei. Er ist ein wichtiges Dokument!
Daher bitte:
- nicht an andere weitergeben!
- bei Verlust sofort melden!
- Anschrift- oder Namensänderung bitte unbedingt mitteilen!
Der Ausweis bleibt Eigentum der Bücherei.
Der Ausweis kann jederzeit zurückverlangt
werden!
Ausleihe:
Mit dem Leseausweis können bei uns Bücher, CDs, CS und DVDs – bis zu 7 Medien gleichzeitig – ausgeliehen werden.
Die Leihfrist beträgt 3 Wochen – auch während der Ferienzeit. Eine persönliche oder telefonische Fristverlängerung um 3 Wochen ist kostenlfrei möglich. Wer seine entliehenen Medien nicht termingerecht zurückbringt, wird schriftlich gemahnt. Nach 7 Tagen Überfälligkeit erfolgt die 1. Mahnung, nach 14 Tagen die 2. Mahnung und nach 21 Tagen die 3. Mahnung.
Während des Mahnverfahrens ist eine Verlängerung der Medien nicht möglich!
Entgelt für Mahnungen:
- 0,20 € pro Medium plus 0,55€ Porto
- 0,40 € pro Medium plus 1,10€ Porto
- 0,60 € pro Medium plus 5,50€ Zustellgebühren = (Einschreiben und Rückschein) sowie Porto aus 2. Mahnung.
Nicht ausgeliehen werden unsere sogenannten „Präsenzbestände“, das sind Nachschlagewerke, die gesondert aufgestellt sind.
Rückgabe:
Eine große Bitte: Behandeln Sie unsere Bücher sorgfältig! Schützen Sie sie vor Beschädigung und Verschmutzung! Machen Sie in den Büchern keinerlei Markierungen oder Notizen – auch nicht mit Bleistift -
Wer entliehene Medien beschädigt oder verloren hat, ist zu Schadenersatz verpflichtet.
Sie haften auch dann, wenn ein Schaden durch den Missbrauch ihres Benutzerausweises entstanden ist oder sie den Ausweis oder entliehene Bücher an Dritte weitergegeben haben.
Tritt in Ihrer Wohnung eine meldepflichtige Krankheit auf, bitten wir um Desinfizierung der entliehenen Medien. Auf Besuche der Bücherei sollten Sie wegen der Ansteckungsgefahr verzichten.
Wichtig:
Es wird kein Ausleihentgelt erhoben!
Von Kindern, Jugendlichen (unter 18 Jahren), Studierenden und Sozialhilfeempfängern wird ein Nutzungsentgelt von nur 3,00 € für 12 Monate erhoben.
Wer über 18 Jahre alt ist, zahlt ein Nutzungseentgelt von nur 9,50 € für 12 Monate.
Für Familien wird für alle Familienmitglieder ein Nutzungsentgelt von nur 11,00 € für 12 Monate erhoben.
Bei Verlust des Bücherei – Ausweises wird ein Entgelt von 2,00 € fällig.
Hinweise:
Rauchen, Essen und Trinken ist in der Bücherei nicht erlaubt. Das Fahren mit Inlinern und Rollern in der Bücherei ist verboten.
Rücksichtsvolles Verhalten aller Büchereibenutzer ist eigentlich selbstverständlich. Wem dies schwer fällt, muss damit rechnen, dass ihm der Aufenthalt in der Bücherei untersagt wird. Einzelheiten regelt die aushängende Benutzerordnung der Bücherei.